TERMS AND CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Town Sports AG
1.Mitgliedschaftsvereinbarung
Dieses Reglement ist integrierter Bestandteil der Mitgliedschaft. Mit der Registrierung und dem Abschluss des Mitgliedervertrags akzeptiert das Mitglied die darin enthaltenen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss
Der Abschluss einer Mitgliedschaft erfolgt ausschliesslich online über die Webseite oder die offizielle App des Studios. Ein Vertragsabschluss direkt im Studio ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Registrierung und Vertragsabschluss besteht nicht. Es steht im Ermessen der Town Sports AG, den Vertragsabschluss an weitere Voraussetzungen zu knüpfen. (z.B. Bonitätscheck)
Die Leistungen von Town Sports AG können ausschliesslich nach vorheriger Registrierung und Anlegung eines vollständigen Nutzerprofils mit einem Portfolio, welche eindeutige Identifizierung des Mitglieds ermöglicht, über die Webseite bzw. über die Studio-App in Anspruch genommen werden.
Bei Abschluss des Mitgliedervertrags wird für das jeweilige Mitglied ein Mitgliederkonto eingerichtet. Die von Town Sports AG abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Die erforderlichen Angaben sind insbesondere: vollständiger Vor- und Nachname, aktuelle postalische Adresse, eine gültige E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kreditkartennummer u.v.m. Die Angabe eines Postfachs ist nicht zulässig. Das Mitglied ist nach Vertragsabschluss verpflichtet, seine Kontakt- und Registrierungsdaten stets auf dem neuesten Stand zu halten. Town Sports AG ist berechtigt, dem Mitglied gegenüber abzugebenden Erklärungen wirksam an dessen E-Mail-Adresse zuzustellen, soweit nicht durch Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist.
Das Mitglied ist verpflichtet die persönlichen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, vertraulich zu behandeln, und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte das Mitglied den Verdacht auf Missbrauch seines Passwortes oder seines Mitgliederkontos haben, hat er / sie die Town Sports AG unverzüglich zu informieren.
Die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten werden von Town Sports AG gespeichert, so dass das Mitglied jederzeit mit seinen Zugangsdaten auf das Mitgliederkonto zugreifen kann. Der Umgang mit den persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung von Town Sports AG geregelt. Das Mitgliederkonto und der Mitgliedsvertrag sind persönlich und nicht übertragbar.
3. Minderjährige Mitglieder
Eine Mitgliedschaft bei der Town Sports AG ist ab dem vollendeten 16. Altersjahr möglich. Für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Der Vertrag wird erst gültig, wenn eine entsprechende Einverständnis- bzw. Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertretung vorliegt und im Studio unterzeichnet wurde.
4. Mitgliederkonto und App
Nach Abschluss der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied Zugang zur Studio-App bzw. zum persönlichen Online-Mitgliederkonto. Über dieses Konto können unter anderem persönliche Daten verwaltet, Rechnungen und Zahlungen eingesehen, Unterbrüche und Kündigungen erfasst sowie Krankenkassenbestätigungen heruntergeladen werden.
5.Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsmethoden
Die jeweils gültigen Preise sind auf der Webseite wie auf der App ersichtlich. Town Sports AG behält sich das Recht auf jederzeitige Änderungen der Gebühren vor. Die Mitglieder werden darüber in geeigneter Form informiert und die Gebührenanpassung gilt ohne Widerspruch innert 30 Tagen ab Zustellung der Mitteilung per E-Mail als genehmigt.
Die Zahlungen erfolgen ausschliesslich über eine in der App hinterlegte Kreditkarte. Eine Zahlung direkt im Studio ist nicht möglich.
Das Mitglied ermächtigt die Town Sports AG, die in Rechnung gestellte Gebühr von der im Mitgliederkonto angegebenen Kreditkarte abzubuchen. Sollte versehentlich eine Gebühr durch die Town Sports AG zu Unrecht abgebucht worden sein, so ist dies innert 60 Tagen schriftlich anzuzeigen. Es fallen CHF 10.- Stornierungsgebühren an.
Die Zahlung kann je nach gewähltem Modell als Einmalzahlung oder in Raten erfolgen. Die monatliche oder jährliche Gebühr ist jeweils zum 1. Tag des Benutzungszeitraumes im Voraus fällig. Das Abo kann zu jedem beliebigen Tag während des Monats/Jahres gewählt werden.
6. Zutritt
Eine Mitgliedschaft kann verweigert werden, wenn die Gesundheit so beeinträchtigt ist, dass ein sicheres Training nicht gewährleistet werden kann, sowie wenn eine Unsicherheit bezüglich der Zahlungsmodalität besteht.
7. Unterbruch, Time-Stopp
Gegen eine Gebühr von 20.- CHF kann das Mitglied die Mitgliedschaft direkt im Member Login unterbrechen. Der Unterbruch muss im Vorhinein beantragt werden, muss mindesten 1 Monat und kann höchstens 6 Monate betragen. Danach sind die vereinbarten Mitgliederbeiträge wieder fällig Die Mindestlaufzeit verlängert sich um die Dauer des Unterbruchs.
In besonderen Fällen, die vom Standardprozess abweichen (z.B. längere Krankheit oder spezielle Situationen), kann das Mitglied direkt mit dem Studio Kontakt aufnehmen.
8. Laufzeit und Beendigung Monatsabonnement/ Jahresabonnement
Abos haben grundsätzlich eine Laufzeit (1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr) und werden automatisch verlängert. Die Abonnemente laufen automatisch weiter, wenn die automatische Verlängerung nicht deaktiviert wird. Der Mitgliedschaftsvertrag kann vom Mitglied jederzeit auf das Ende und bis zum letzten Tag der Mitgliedschaftsperiode, gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch das Aktivieren oder Deaktivieren des Buttons «automatische Verlängerung» im Member Login. Es erfolgt eine automatische E-Mail-Bestätigung der Kündigung nach Ablauf des Abos.
Kurzzeitverträge (1,3 und 6 Monate) müssen ebenfalls aktiv gekündigt werden.
Jahresabonnement in Raten:
Ist der Kunde mit einer Rate im Rückstand, erhält er per E-Mail eine Nachricht, dass die Zahlung fehlgeschlagen ist und das Abonnement erst genutzt werden kann, wenn ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt wurde, damit Town Sports AG die Zahlung abbuchen kann. Sobald die ausstehende Rate bezahlt ist (oder mehrere ausstehende Raten bezahlt sind), kann das Abonnement sofort wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die Unterbrechung des Jahresabonnements aufgrund einer verspäteten Ratenzahlung hat keinen Einfluss auf die Gesamtlaufzeit des Jahresabonnements. Die maximale Laufzeit beträgt in jedem Fall 1 Jahr. Die verspätete Zahlung einer Rate hat auch keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Folgerate. Dieser richtet sich nach dem Datum des Abschlusses des Jahresabonnements oder der Zahlung der ersten Rate. Die Folgeraten sind jeweils am gleichen Tag der Folgemonate fällig (Beispiel: die erste Rate wird am 17.2. gezahlt, die Folgeraten sind also am 17.3., 17.4. usw. fällig). Zahlt der Kunde die am 17.4. geschuldete Rate z.B. erst am 23.4., ist die nächste Rate erst am 17.5. fällig). Ist der geschuldete Betrag am Ende der Laufzeit des Jahresabonnements in Raten nicht vollständig gezahlt worden, wird der geschuldete Restbetrag in voller Höhe in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird ab dem ersten Tag nach Ablauf des Jahresabonnements ein Verzugszins von 5 % auf den ausstehenden Betrag erhoben. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von CHF 10 erhoben. Town Sports AG kann die offene Forderung an einen Inkassopartner abtreten.
Town Sports AG hat ausserdem das Recht, den Mitgliedsvertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende der gebuchten Vertragslaufzeit zu kündigen. Town Sports AG hat auch das Recht, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere,
- wenn das Mitglied falsche Personen-, Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt oder anderweitig über seine Identität täuscht (z. B. durch Hochladen eines Profilbildes, das eine andere Person als das Mitglied zeigt).
- wenn das Mitglied einem Dritten die Nutzung seines Mitgliedskontos gestattet oder einem Dritten unbefugten Zugang zu Partnerdiensten verschafft.
- bei grobem Fehlverhalten des Mitglieds gegenüber Angestellten, anderen Mitgliedern oder Dritten bei der Nutzung der Studios.
Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mitgliedsvertrags besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge.
9. Pflichten der Mitglieder
Für die Nutzung der Studio-App sowie weiterer Dienste haben die Mitglieder während der Vertragsdauer das Recht, die Studio-App auf einem in ihrem Eigentum stehenden und ihrem eigenen privaten Gebrauch dienenden mobilen Endgerät zu installieren. Die Mitglieder gewähren Town Sports AG für die Vertragsdauer das Recht, zur Erbringung der Town Sports AG Dienste (namentlich den Betrieb der Studio-App) den Prozessor, die Bandbreite und den Speicherplatz auf dem Speichermedium des mobilen Endgeräts zu nutzen.
Die Studio-App kann ausschliesslich auf einem (1) Endgerät pro Person verwendet werden. Bei einem Wechsel des Gerätes, kann das alte Endgerät durch den Town Sports AG-Support gesperrt und ein neues Endgerät freigegeben werden. Das Mitglied kann jederzeit eine entsprechende Änderungsanfrage an den Town Sports AG-Support stellen. Das Teilen eines Endgeräts durch mehrere Benutzer ist strengstens untersagt.
Die Mitglieder haben alle für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen, namentlich bürgerlicher Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse etc. vollständig und korrekt bei der Registrierung auf der jeweiligen Webseite anzugeben. Sodann sind etwaige Änderungen der für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen unverzüglich durch Anpassungen im Member-Login vorzunehmen. Town Sports AG ist ermächtigt, Dienste (insb. Zutritt zu Studios) zu sperren, falls das Mitglied der Pflicht zur wahrheitsgetreuen Angabe oder Aktualisierung der für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen nicht nachkommt.
Die Mitglieder verpflichten sich, den erhaltenen persönlichen Code sorgfältig und sicher aufzubewahren, damit Dritte nicht auf diesen zugreifen können. Der persönliche Code ist nicht übertragbar und darf Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich überlassen werden. Bei Zuwiderhandlung erlischt die Mitgliedschaft. Der Abopreis ist in diesem Fall trotzdem geschuldet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Town Sports AG trifft ihrerseits angemessene Massnahmen, um die unberechtigte Weitergabe des persönlichen Codes an Dritte zu erkennen und zu verhindern. Die Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass Town Sports AG hierzu insbesondere die Check-in Daten der einzelnen Sportpartner analysieren sowie Kontrolldaten in den persönlichen Code einbauen kann.
10. Studioordnung und Nutzung des Studios
10.1 Verhalten im Studio
Mitglieder und Gäste verpflichten sich, die Studioordnung sowie die Anweisungen des Personals zu respektieren und sich gegenüber anderen Trainierenden rücksichtsvoll zu verhalten. Bei Verstössen erfolgt in der Regel zunächst eine mündliche Verwarnung, bei wiederholten Verstössen eine schriftliche Verwarnung. Bei weiteren oder schwerwiegenden Verstössen kann das Studio einen dauerhaften Ausschluss aussprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Mitgliedschaft besteht in diesem Fall nicht.
10.2 Garderoben und persönliche Gegenstände
Taschen und Rucksäcke dürfen nicht auf die Trainingsfläche mitgenommen werden. Nicht benötigte Gegenstände sind in den Garderobenschränken aufzubewahren. Die Schränke sind ausschliesslich während des Trainings zu benutzen und dürfen nicht über Nacht belegt werden. (Ausgenommen Mietkästen)
Es können vor Ort Mietkästen gemietet werden.
10.3 Hygiene, Sauberkeit und Kleidung
Im gesamten Studio ist auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Beim Training ist saubere und angemessene Sportbekleidung zu tragen. Es sind ausschliesslich Turnschuhe zu verwenden, die für den Innenbereich bestimmt sind. Bei Übungen an Geräten ist ein Trainingstuch als Unterlage zu verwenden. Nach der Nutzung sind Geräte mit den Bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen und benutztes Trainingsmaterial wieder ordentlich zu versorgen.
10.4 Nasszonen und Sauna
Vor der Nutzung der Sauna ist das Duschen obligatorisch. In der Sauna sind Badetücher als Sitz- oder Liegeunterlage zu verwenden. Rasieren sowie das Färben von Haaren ist nicht erlaubt. Im gesamten Sauna- und Nassbereich wird ein respektvoller Umgang miteinander erwartet. Wir bitten Mitglieder, sich ausserhalb der Sauna nach Möglichkeit mit einem Badetuch oder Bademantel zu bedecken.
10.5 Mobiltelefone und Aufnahmen
Telefonieren ist im Trainingsbereich möglichst zu vermeiden. Falls ein Telefonat erforderlich ist, bitten wir darum, dieses kurz zu halten und nach Möglichkeit in den Barbereich auszuweichen. Beim Fotografieren und Filmen ist darauf zu achten, dass keine anderen Mitglieder auf den Aufnahmen erkennbar sind, ausser sie haben ausdrücklich zugestimmt. Für Videoaufnahmen im Studio ist vorgängig die Zustimmung des Personals einzuholen.
In den Garderoben sowie im Saunabereich ist die Nutzung von Mobiltelefonen untersagt.
10.6 Getränke und Essen
Getränke sind nur in geeigneten Flaschen erlaubt. Glasbehälter sowie Esswaren sind in den Trainingsbereichen nicht gestattet.
10.7 Rauchen
Im gesamten Studio gilt ein striktes Rauchverbot
10.8 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in das Studio ist nicht gestattet.
10.9 Fundgegenstände
Gefundene Gegenstände werden in der Regel bis zu zwei Monate aufbewahrt. Nicht abgeholte Gegenstände können danach entsorgt oder weitergegeben werden.
10.10 Änderungen von Einrichtungen und Angebot
Das Studio behält sich vor, Einrichtungen, Geräte oder Angebote anzupassen, zu erweitern oder zu verändern, sofern dies für den Betrieb erforderlich ist.
10.11 Besondere Anlässe und Einschränkungen
Bei besonderen Veranstaltungen, Wartungsarbeiten oder Renovationen kann es vorübergehend zu Einschränkungen oder zur Schliessung einzelner Bereiche kommen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in solchen Fällen nicht.
10.12 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten können bei Bedarf angepasst werden. Änderungen werden im Studio oder über die üblichen Kommunikationskanäle bekanntgegeben.
10.13 Höhere Gewalt
Kann das Studio aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Brand oder behördliche Anordnungen) nicht betrieben werden, werden vertragliche Verpflichtungen entsprechend angepasst oder vorübergehend ausgesetzt.
10.14 Fitnesslektionen
Für Gruppenkurse ist eine vorgängige Reservation erforderlich. Anmeldungen sind bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Lektion möglich und können bis zu fünf Tage im Voraus über die App, Webseite oder per E-Mail vorgenommen werden. Die Anzahl Plätze pro Lektion ist begrenzt. Teilnehmende werden gebeten, mindestens fünf Minuten vor Beginn der Lektion zu erscheinen. Nach Beginn der Lektion ist kein Einlass mehr möglich.
Der Stundenplan kann bei Bedarf angepasst werden und einzelne Lektionen können aus organisatorischen Gründen ausfallen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
10.15 Kraft – und Ausdauertraining
Geräte sind nach Gebrauch umgehend freizugeben, damit auch andere Mitglieder trainieren können. Längere Pausen oder das Verweilen auf Geräten ohne aktive Nutzung sind zu vermeiden. Freihanteln, Scheiben und weiteres Trainingsmaterial sind nach der Nutzung wieder an den vorgesehenen Platz zurückzulegen. Nach Gebrauch sind Geräte mit den bereitgestellten Reinigungstüchern zu reinigen.
10.16 Betreuungsleistungen
Mit der Mitgliedschaft erhalten Mitglieder Zugang zu den Betreuungsleistungen des Studios. Dazu gehören eine Einführung ins Training mit der Erstellung eines Trainingsprogramms über die App oder eine Trainingskarte (in der Regel ca. 90 Minuten), eine Bodyanalyse sowie in der Regel alle drei bis sechs Monate ein kurzes Auffrischungstraining (ca. 30 Minuten). Zusätzliche Personal Trainings können bei Bedarf gegen Aufpreis gebucht werden. Die Betreuungsleistungen stehen ausschliesslich Mitgliedern zur Verfügung und gelten nicht für externe Partnerangebote (z.B. Fitpass, ClassPass).
11. Schutz vor Dritten und Missbrauch
Zahlungsmittel, Geräte und Software der Mitglieder sind Teil des Town Sports AG Systems, befinden sich jedoch ausserhalb der Kontrolle von Town Sports AG und können zu einer Schwachstelle des Systems werden. Town Sports AG empfiehlt deshalb, die gewählten Zahlungsmittel, Geräte und Software zu schützen, sensitive Informationen nicht über unverschlüsselte E-Mails oder ungeschützte elektronische Kommunikationskanäle zuzustellen sowie das Passwort zum Member Login und die dort eingegebenen Daten nicht mit Dritten zu teilen. Passwörter sind regelmässig zu ändern und so zu gestalten, dass sie sich nicht leicht ermitteln lassen.
12. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern und Town Sports AG unterstehen schweizerischem Recht. Ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Basel. Town Sports AG hat das Recht, Mitglieder beim zuständigen Gericht an deren Wohnort zu belangen.
13. Änderungen der AGB
Town Sports AG hat das Recht die AGB jederzeit zu ändern. Bevor neue Bestimmungen in Kraft treten, werden die Mitglieder in geeigneter Form mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten (insb. Studio Webseite und Studio-App) informiert. Ist ein Mitglied mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden, kann es seine Mitgliedschaft kündigen, ansonsten gelten die neuen Bestimmungen ab dem Beginn der nächsten Abrechnungsperiode
14. Mitteilungen
Die von Town Sports AG akzeptierte Kommunikation erfolgt via Studio, E-Mail, Telefon, WhatsApp, Studio Webseite und/oder Briefpost. Mitteilungen von Town Sports AG an Mitglieder können zudem rechtsgültig über die Studio-App zugestellt werden.
15. Haftung
Die Benutzung der Trainingsanlagen im Studio erfolgen auf eigene Verantwortung. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, seinen gesundheitlichen Zustand vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainingsärztlich abklären zu lassen. Town Sports AG haftet nicht für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleibt die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Die Trainingsgeräte dürfen nur sachgemäss und gemäss den Instruktionen des Studio-Personals benutzt werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die Anweisungen des Personals sowie die Studio- und Sicherheitsregeln der Town Sports AG einzuhalten.
Für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der Anlagen, Missachtung von Instruktionen, Überbeanspruchung, eigenes Verschulden oder durch Dritte entstehen, übernimmt die Town Sports AG keine Haftung.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen übernimmt die Town Sports AG keine Haftung. Den Mitgliedern wird empfohlen, ihre Wertsachen sicher zu verwahren und die vorhandenen Schliessfächer zu nutzen.
Werden Trainingsgeräte, Einrichtungen oder sonstiges Inventar des Studios durch unsachgemässe Nutzung, fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliche Handlungen eines Mitglieds beschädigt, haftet das Mitglied für den entstandenen Schaden. Die Town Sports AG ist berechtigt, die Kosten für Reparatur oder Ersatz dem verursachenden Mitglied in Rechnung zu stellen. Die Abwicklung kann über eine private Haftpflichtversicherung erfolgen.
16. Datenschutz
Bezüglich Datenschutzes gilt die jeweils aktuelle Version der Webseite des jeweiligen Studios veröffentlichte Fassung der Datenschutzerklärung.
Town Sports AG untersteht betreffend Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Mitglieder der schweizerischen Gesetzgebung. Die Datenschutzbestimmungen von Town Sports AG sowie etwaige Aktualisierungen davon sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung und auf der jeweiligen Webseite unter Datenschutz abrufbar. Mit der Zustimmung zu diesen AGB genehmigt das Mitglied die Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
Es gelten die Gesetzgebungen des aktualisierten Datenschutzgesetzes vom 01.09.2023.
Mit dem Zustimmen der AGB ermächtigt der Nutzer zudem, zu Marketingzwecken in geeigneter Form (insbesondere Website, App, E-Mail) kontaktiert werden zu dürfen. Der Nutzer hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit sich von der Kommunikation abzumelden
17. Kontakt
Die Studios werden von der Town Sports AG betrieben.
Bei Fragen oder Anliegen steht das Studio den Mitgliedern gerne persönlich vor Ort sowie per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über die App zur Verfügung.
Town Sports AG
Freie Strasse 45
4001 Basel
Stand: 19.03.2026